Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.- Personalausweisportal
(Bundesministerium des Innern)
- Personalausweis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Personalausweisportal
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
- Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare